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Positionspapier zur Menschenrechtskonvention Drucken

Positionspapier zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom  13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13.Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;

Hier: Artikel 24: Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung

Der Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen unterstützt und befürwortet die Inhalte des Artikels 24 der UN-Menschenrechtskonvention in der verbindlichen englischen Originalversion. Dadurch wird die grundsätzliche hörgeschädigtenpädagogische Zielrichtung der Integration der Kinder mit Hörschädigung in die guthörende Gemeinschaft weiter konsequent zur Inklusion fortgeführt.

Das gemeinsame Leben und Lernen erhält damit einen großen Stellenwert und sollte zukünftig so organisiert sein, dass alle erforderlichen personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden müssen. Hierfür ist es nötig, angemessene Lehr- und Lernmaterialien einzusetzen, hörgeschädigtenspezifisch ausgebildete Lehrkräfte und Betreuer zur dauerhaften bedarfsorientierten Begleitung zur Verfügung zu stellen sowie optimale raumakustische Rahmenbedingungen abzusichern.

Nur so kann die Wahlfreiheit der Eltern sowie der Kinder und Jugendlichen mit Hörschädigung in Bezug auf den Förderort gewährleistet sein. Nur gleiche Bedingungen durch übergeordnete Qualitätsstandards in allen Bundesländern können dies garantieren, insbesondere auch im Hinblick auf die Begleitung durch Hörgeschädigtenpädagoginnen und –pädagogen. Diese Qualitätsstandards müssen regelmäßig evaluiert werden.Denjenigen, die ganz oder zeitweise das spezifische Angebot der Schule für Hörgeschädigte nutzen möchten, steht als Alternative ein eigenständiges gegliedertes Schulsystem für Kinder und Jugendliche mit Hörschädigung weiterhin zur Verfügung.

Diese Schulen werden als Kompetenzzentren im Sinne der Inklusion auch geöffnet sein für Kinder und Jugendliche, die gemeinsam mit hörgeschädigten Kindern an diesem speziellen Förderort lernen möchten.

Diese Kompetenzzentren sind in Zukunft Anlaufstellen für Frühförderung, pädagogische Audiologie, ambulante Betreuung und Beratungsstellen. Sie sind die Koordinations- und Kooperationspartner für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allgemeinen und speziellen medizinischen Facheinrichtungen, Psychologen, Jugendhilfeorganisationen, Verbänden sowie hörtechnischen Begleitdiensten.

Bei allen Maßnahmen bzw. Schritten muss der individuelle Förderbedarf des Kindes im Mittelpunkt stehen. Hier müssen die notwendigen Schritte von der Integration zur Inklusion gegangen werden. Dazu benötigen wir:

  • eine an diese Bedürfnisse angepasste Ausbildung der Hörgeschädigtenpädagoginnen und - pädagogen

  • den Aufbau bzw. die Absicherung interdisziplinärer hörgeschädigtenspezifischer Netzwerke

  • Bereitstellung der notwendigen personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen.

 
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Mittwoch, 13. Oktober 2010 - Freitag, 15. Oktober 2010
55. Internationaler Hörgeräteakustiker-Kongress

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